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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Regionaltreffen Leipzig

Datum und Uhrzeit
11.09.2018 (15:00 Uhr)
Ende
11.09.2018 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort:   ASG - Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Leipzig

         Seehausener Straße 27

         04158 Leipzig

 

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:

 

  1. Arbeitswelt im Wandel durch neue Technologien aus Sicht der Arbeitsagentur

Gesprächspartner: Gunter Friedel, Geschäftsführer Operativ der Arbeitsagentur Leipzig

  1. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
  2. Erfahrungsaustausch und Gespräch

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